TuSpo Handball Obernburg

Hygieneschutzkonzept der Stadt Obernburg für die VB-Halle


Schutz- und Hygienekonzept nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 05.06.2021

Präambel
Die Stadt Obernburg stellt ihre Sportanlagen unter den folgenden genannten Voraussetzungen für die Nutzung (ohne Veranstaltungen) zur Verfügung.
Die Schulen Sportvereine tragen eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln, insbesondere da eine Wechselnutzung der Sportanlagen besonders hohe Anforderungen an die strikte Einhaltung der Schutzvorschriften stellt.
Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten mit den Schutzmaßnahmen kann sichergestellt werden, dass die Lockerungen für den Sport nicht wieder zurückgenommen werden müssen.

Allgemeine Schutzvorschriften für Sportanlagen

Grundlagen für die Nutzung der Sportanlagen sind
 die jeweils geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
 das Rahmenhygienekonzept Sport als gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Inneren, für Sport und Integration sowie für Gesundheit und Pflege in der jeweils gültigen Fassung.
Die Sportvereine und Schulen (im folgenden „Nutzer“) sind zur Einhaltung und Durchsetzung folgender Regeln in den stadteigenen Sportanlagen verpflichtet:
 Bitte beachten Sie unbedingt alle bekannten allgemeinen Vorschriften der Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge etc.).
o Bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme an Trainings- bzw. Kurseinheiten untersagt:
 Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsweh)
 Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust
 Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde
 Für die Nutzung der Hallen sind die tagesaktuellen Inzidenzzahlen strengstens zu beachten. Hierbei sind § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Grundlage für die Gruppengröße wie auch den Trainingsort (Innen/Außen).
 Der Mindestabstand von mindestens 1,50 m ist, wo immer möglich, in jedem Fall sicherzustellen. Dies betrifft auch das Betreten und Verlassen der Sportstätte.
Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sind Wartezeiten zu vermeiden.
 Das Tragen einer FFP2-Maske ist zwingend erforderlich beim Betreten und Verlassen der Sportstätte, sowie der Außenflächen. Ebenso ist der Mund- und Nasenschutz auf dem Weg zu den WC-Anlagen zu tragen. Während des Sports oder des Kurses, soweit von den Trainern bzw. Kursleitern nichts anderes vorgeschrieben, muss kein Mund und Nasenschutz getragen werden.
 Begleitpersonen sind nicht erlaubt.
 Zuschauer sind laut § 12 Abs. 2 erlaubt.
 Bis auf weiteres sind die Trainings- bzw. Kurseinheiten auf 120 Minuten beschränkt.
Zwischen den Trainings- und Kurseinheiten sind immer 15 Minuten Pause eingeplant. Diese wird zum Lüften genutzt. Zudem wird damit sichergestellt, dass die nächste Gruppe nicht auf die vorherige trifft.
 Die Gruppengröße ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen (§ 12 Abs. 1 i. V. m. § 6 der 13. BayIfSMV)
 Das Training wie auch die Kurse sind entsprechend der Bestimmungen des § 12 Abs. 1 mit oder ohne KOntakt durchführbar.
 Die Nutzung von Duschen wie der Umkleiden ist erlaubt.
 Vorhandene WC-Anlagen können genutzt werden – allerdings immer nur von einer Einzelperson. Ein Mund-Nasenschutz ist zu tragen.
 Die Sportanlage wird spätestens um 22:45 Uhr von dem diensthabenden Hausmeister abgeschlossen.
 Für ausreichende Händedesinfektion ist durch die Trainer/Kursleiter zu sorgen. Ebenso auch für die Desinfektion der Gerätschaften ist jede Trainings- und Kurseinheit eigenverantwortlich.
 Die Nutzer sind für die Einhaltung der vorgenannten Schutzvorschriften verantwortlich.

Besondere Schutzvorschriften in Sporthallen
 Außerhalb des Schulbetriebes dürfen nur vereinseigene Gerätschaften verwendet werden, die Benutzung von Gerätschaften aus dem Schulbestand ist untersagt.
 Während der Trainingseinheiten ist sicher zu stellen, dass ein Austausch von Trainingsgeräten zwischen mehreren Personen vermieden wird.
Im Schulsport genutzte Sportgeräte sind nach der Nutzung vom verantwortlichen
Lehrpersonal zu reinigen.
 Der Nutzer informiert die diensthabenden Hausmeister unverzüglich über besondere
Vorkommnisse während der Nutzung (Fehlverhalten von Nutzern, keine Flüssigseife
oder Einmalhandtücher).

Reinigungs-/Lüftungskonzept
Die Nutzer der Sportanlagen sind angehalten, nach jeder Trainingseinheit zu lüften. Die
Reinigung in den Sportanlagen wird von fachkundigem Reinigungspersonal durchgeführt.

Sportartspezifische Hygienekonzepte
Verschiedene bayerische Sportverbände haben sportartspezifische Hygienekonzepte erstellt.
Soweit hier besondere Regelungen getroffen sind, sind diese ergänzend zu beachten.
Jeder Verein hat einen Corona-Beauftragten zu bestellen.

Hinweis- und Belehrungspflichten
Die Nutzer nehmen das Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Obernburg über den Aushang
an der Eingangstür zur Kenntnis und haben dieses auch strengstens zu beachten.
Kontrolle der Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes
Die Stadt Obernburg behält sich vor, die Einhaltung der Auflagen stichprobenartig zu
kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Obernburg, 20.07.2021
- Stadtverwaltung -