TuSpo Handball Obernburg

HHV-Informationen zum Spielbetrieb


Aufgrund der neuen Verordnungen des Landes Hessen zur Pandemiebekämpfung hat das Präsidium folgende Beschlüsse gefasst, die ab dem 25. November 2021 in Kraft treten.

Der Trainings- und Spielbetrieb des Hessischen Handball-Verbands wird unter den durch die Verordnung des Landes Hessen vorgegebenen Maßgaben wie folgt weiter geführt:

Erwachsenenbereich:
Der Spiel- und Trainingsbetrieb wird unter Beachtung der 2G-Regel durchgeführt, d.h. es dürfen nur geimpfte, genesene Personen als Spieler/Spielerinnen an diesem teilnehmen.

Jugendbereich:
Auch hier dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Spieler/Spielerinnen am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das durchgängig geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis, für Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern, die kein Testheft frühen gilt weiterhin der Schülerausweis als Nachweis.. Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, werden als Erwachsene behandelt und dürfen nur unter Erfüllung der Voraussetzung „2G“ am Spielbetrieb teilnehmen. Jugendliche, die keine Schule besuchen, werden wie Erwachsene behandelt. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs oder Sechsjährige die noch nicht zur Schule gehen benötigen wie bisher keinen Nachweis zur Betretung von Sportstätten.

Zuschauerbereich:
Hier gilt die Negativnachweispflicht nach § 3 der CoSchuV.
Die für den Spielbetreib gültigen Regelungen für den Zutritt zu den Sportstätten haben für die entsprechenden Alters-/ Personengruppen auch im Zuschauerbereich Gültigkeit.
Optional kann für den Zuschauerbereich auch ein 2G-Plus-Modell gewählt werden.
Das 2G und das 2G-plus-Zugangsmodell können in derselben Einrichtung, beispielsweise an unterschiedlichen Tagen, Wochen oder Tageszeiten sowie in klar abgegrenzten Bereichen nebeneinander Anwendung finden, sofern jederzeit sichergestellt ist, dass unberechtigte Personen keinen Zutritt zu den Bereichen haben, in denen das 2G-plus-Zugangsmodell umgesetzt wird.
Sonderregelungen für „Beschäftigte in Sportstätten“(Trainer, Schiedsrichter, ZN/SK, und Offizielle):
Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich – gilt der Negativnachweis der (auch ehrenamtlich) Beschäftigten nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet). Zu dieser Gruppe zählen u. a. Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ZN/SK. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt. Für die Durchführung, Kontrolle und Dokumentation der Tests ist der Arbeitgeber, hier also der Verein (der betreffenden Person), verantwortlich.
Die Sonderregelungen haben nur während des Einsatzes im Trainings- oder Spielbetrieb Gültigkeit, nicht bspw. als Zuschauer/in.
Details zu allen Regelungen und Antworten auf weitere Fragen sind wie gewohnt bei den FAQ’s des Landessportbundes zu finden:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/

Sonderregelungen für Spiele mit Mannschaften aus Bayern:
1. Im Jugendspielbetrieb gelten dieselben Regelungen wie in Hessen. Für bayerische Schülerinnen und Schüler gilt in Hessen der Schülerausweis als Testnachweis. Spieler und Spielerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, müssen nachweisen, dass sie geimpft/genesen sind .
2. Im Erwachsenenspielbetrieb gilt in Bayern die 2G+ Regel, d.h. es dürfen nur geimpfte oder genesene Spieler und Spielerinnen am Spielbetrieb teilnehmen, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können(PCR max. 48h alt, offizieller Antigen-Test max. 24h alt, ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht). Spielen bayerische Mannschaften in Hessen gelten die hessischen Regelungen, also 2G.
3. Falls Mannschaften aufgrund der bayerischen 2G+-Regelung Probleme bei der Austragung eines Spiels in Bayern haben, kann die bayerische Heimmannschaft ggf. einen Antrag auf kostenfreie Verlegung des Spiels stellen oder das Heimrecht mit der hessischen Mannschaft tauschen.
4. Die hessischen Regelungen für Schiedsrichter, ZN/SK, Trainer und Offizielle gelten in Bayern nicht.
Bei Beteiligung von Mannschaften aus anderen Bundesländern ist mit Unterschieden bei den Regelungen zum Spielbetrieb grundsätzlich analog zu den für Bayern aufgeführten Vorgehensweisen zu verfahren.

Absage von Spielen
Spielverlegungen können kostenfrei beantragt werden, sofern mindestens ein/e Spieler/in positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Als Nachweis hierfür muss bis vier Tage nach einem Spiel ein PCR-Test oder eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes vorgelegt werden. Selbst- oder Antigen-Schnelltests gelten nicht als Nachweis. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Spiel als verloren gewertet.

Allgemeine Bemerkungen:
1. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass für den Fall, dass am Enddatum der Hessenqualifikation der Jugend bzw. der Hauptrunde bei den Erwachsenen noch nicht alle Spiele ausgetragen werden konnten, für die weitergehende Qualifikation die dann gültigen Tabellen nach der Quotientenregel (s.DfB) maßgeblich sind.
2. Wir weisen auch dringend darauf hin, dass die Heimvereine für die Einhaltung der entsprechenden Regelungen bei den am Spiel Beteiligten und den im Zuschauerbereich gültigen Regeln verantwortlich sind. Verantwortlich im Sinne der Verordnung ist der Hygienebeauftragte des Heimvereins bzw. der Vorsitzende/Abteilungsleiter des Vereins. Wir empfehlen dringend, die notwendigen Kontrollen an den Eingängen vorzunehmen. Listen zur Kontaktnachverfolgung sind zzt. nicht nötig.
Die Entscheidung, den Spielbetrieb unter den oben geschilderten Maßnahmen weiter zu führen, hat sich das Präsidium nicht leicht gemacht.

Wir wissen, dass wir allen Beteiligten in dieser Situation viel abverlangen, sind aber letztlich dem Gedanken gefolgt, dass ein Großteil unserer Spielerinnen und Spieler geimpft oder genesen sind und beim Handballspiel wieder an gesellschaftlichem Leben teilnehmen wollen.

An die nicht geimpften Spielerinnen und Spieler können wir nur appellieren, den Schritt der Impfung zu gehen um so eine schnelle Rückkehr zum normalen Spielbetrieb zu ermöglichen.

Wir wünschen weiterhin allen Gesundheit und viel Erfolg.

Mit den besten Grüßen
Für das Präsidium
Gunter Eckart, Präsident